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Allgemeine Geschäftsbedingungen

1. Umfang und Lieferung

1.1. Die Allgemeinen Geschäftsbedingungen der Firma "IDEEFIX System- und Softwareentwicklung GmbH" (nachfolgend IDEEFIX genannt) gelten für alle Lieferungen und Dienstleistungen, die IDEEFIX gegenüber dem Vertragspartner erbringt. Sie gelten auch für zukünftige Geschäfte, selbst wenn nicht ausdrücklich darauf Bezug genommen wurde.

1.2. In subsidiärer Ergänzung zu den Allgemeinen Geschäfts- und Lieferbedingungen der IDEEFIX gelten die Allgemeinen Bedingungen vom Fachverband Unternehmensberatung und Datenverarbeitung der Wirtschaftskammer Österreich für den Verkauf und die Lieferung von Organisations-, Programmierleistungen und Werknutzungsbewilligungen von Softwareprodukten, von Anwendersoftware für Datenverarbeitungs- und Informationssysteme, für Datenverarbeiter, für die Erbringung von Diensten im Telekommmunikationsbereich und für Service- und/oder Contentprovider sowie Mehrwertdienste in der jeweils aktuellen Form.

1.3. Die Verpflichtungen von IDEEFIX richten sich ausschließlich nach dem Umfang und Inhalt eines von IDEEFIX entgegengenommenen Auftrages oder einer von IDEEFIX ausgestellten Auftragsbestätigung und diesen "Allgemeinen Geschäfts- und Lieferbedingungen" in den der Art des Auftrages entsprechenden Abschnitten.

2. Preise und Zahlung

2.1. Soferne im Auftrag nicht anders vereinbart, gelten die im Anbot oder im Bestellformular angeführten Preise. Die gesetzliche Umsatzsteuer wird zusätzlich verrechnet. Wir behalten uns Preisänderungen vor, insbesonders bei ungewöhnlich hoher Abfrage angemieteter WWW-Seiten und unlimitierten Zugängen.

2.2. Zahlungen sind, sofern nicht anders vereinbart, prompt bei Rechnungserhalt ohne Abzug fällig.

2.3. Die Einhaltung der vereinbarten Zahlungstermine ist wesentliche Bedingung für die Durchführung von Leistungen durch IDEEFIX. Bei Zahlungsverzug ist IDEEFIX berechtigt, sämtliche daraus entstehende Spesen und Kosten, auch Kosten des notwendigen Einschreitens von Inkassounternehmen oder Anwälten, sowie bankübliche Verzugszinsen zusätzlich zu verrechnen. Bei Bezahlung mittels Kreditkarte hat der Vertragspartner dafür Sorge zu tragen, daß die Kreditkarte nicht gesperrt oder abgelaufen ist, widrigenfalls daraus entstehende Verzögerungen bei der Bezahlung zu seinen Lasten gehen und Verzugszinsen verrechnet werden können. IDEEFIX geht davon aus, daß der Vertragspartner seine Kreditkarte rechtzeitig vor Ablauf verlängert.

2.4. Darüberhinaus ist IDEEFIX bei Zahlungsverzug berechtigt, Leistungen aus Dienstleistungsverträgen mit schriftlicher Verständigung an den Vertragspartner bis zur vollständigen Bezahlung auszusetzen oder das Vertragsverhältnis mit sofortiger Wirkung aufzulösen.

2.5. Die Gegenverrechnung mit offenen Forderungen gegenüber IDEEFIX und die Einbehaltung von Zahlungen aufgrund behaupteter, aber von IDEEFIX nicht anerkannter Mängel, ist ausgeschlossen.

2.6. IDEEFIX ist berechtigt, Verträge über den Bezug von Dienstleistungen und sonstige Dauerschuldverhältnisse durch schriftliche oder elektronische Mitteilung unter Einhaltung einer einmonatigen Kündigungsfrist aufzukündigen.

2.7. Der Auftraggeber sorgt über die vertragliche Nebenpflicht hinaus besonders sorgfältig für den aktuellen Stand aller zur Verrechnung notwendigen Daten (Adressänderung, Ablaufdatum bei Kreditkarten, etc.)

3. Datenschutz und Datensicherheit

3.1. Gemäß den gesetzlichen Bestimmungen des TKG ist IDEEFIX berechtigt, personenbezogene Vermittlungsdaten für Zwecke der Verrechnung des Entgelts zu speichern. Nicht personenbezogene Verbindungsdaten und sonstige Logs können zum Schutz eigener und fremder Rechner gespeichert und ausgewertet sowie zur Behebung technischer Mängel verwendet werden. Inhaltsdaten werden weder ausgewertet, noch über das technisch notwendige Mindestmaß hinaus zwischengespeichert.

3.2. Weder diese Daten, noch Inhalts- oder sonstige Kundendaten werden außerhalb des Rahmens der gesetzlichen Erfordernisse oder der Notwendigkeiten zum Betreiben eines Internetknotens an Dritte weitergegeben. Insbesonders müssen Routing- und Domaininformationen bekanntgemacht werden. Der Vertragspartner erklärt sich ausdrücklich damit einverstanden. Persönliche Nachrichten und Daten der Vertragspartner werden nicht eingesehen.

3.3. IDEEFIX ergreift alle technisch möglichen und bekannten Maßnahmen, um die bei ihr gespeicherten Daten zu schützen. IDEEFIX ist jedoch nicht dafür verantwortlich, wenn es jemandem gelingt auf rechtswidrige Art und Weise an diese Daten heranzukommen und sie weiterzuverwenden. Die Geltendmachung von Schäden der Vertragspartei oder Dritter gegenüber IDEEFIX aus einem derartigen Zusammenhang wird einvernehmlich ausgeschlossen.

3.4. IDEEFIX behält sich vor, Vetragspartner, bei denen der begründete Verdacht besteht, daß von ihrem Anschluß Netzaktivitäten ausgehen, die entweder sicherheits- oder betriebsgefährdend für IDEEFIX oder andere Rechner, gesetzwidrig oder belästigend (gem. § 101 TKG) sind, unverzüglich und ohne Vorwarnung physisch und/oder logisch vom Internet zu trennen. Die Kosten der Erkennung und Verfolgung der Aktivitäten, der Unterbrechung der Verbindung und jeglicher Reparaturen werden mit den zum jeweiligen Zeitpunkt von IDEEFIX üblicherweise verrechneten Stundensätzen dem Vertragspartner verrechnet. Haftungen von IDEEFIX auch gegenüber Dritten aufgrund der Abtrennung vom Internet werden für diese Fälle ausgeschlossen.

3.5. IDEEFIX ist berechtigt, personenbezogene Daten der Vertragspartner, insbesondere Name, akademischer Grad, Adresse, Telefonnummer, E-Mail-Adresse und Geburtsdatum in jenem Umfang zu ermitteln und zu verarbeiten, in welchem dies vom berechtigten Zweck des Datenverarbeiters umfaßt ist. Kundendaten werden zum Zwecke der Planung, Vermarktung, Kostenrechnung und betriebsinterner Statistiken bis maximal fünf Jahre nach Vertragsbeendigung gespeichert. Die Weitergabe von personenbezogenen Kundendaten erfolgt auf gesetzliche Grundlage. Insbesondere ist IDEEFIX gem. § 100 Abs. 3 TKG ermächtigt belästigten Internet-Teilnehmern die Identität des Verursachers bekannt zu geben. Der Kunde wird darauf hingewiesen, daß IDEEFIX Kundendaten gem. Paragraph 96 TKG zur Erstellung eines Teilnehmerverzeichnisses verwenden kann.

4. Sonstige Bestimmungen

4.1. Soweit gesetzlich nicht ausgeschlossen, gelten die zwischen Vollkaufleuten anzuwendenden gesetzlichen Bestimmungen. Für eventuelle Streitigkeiten gilt die örtliche Zuständigkeit des sachlich zuständigen Gerichtes in Feldkirch vereinbart.

4.2. Alle dieses Vertragsverhältnis betreffenden Mitteilungen und Erklärungen sind nur gültig, wenn sie schriftlich erfolgen und vom Empfänger unwidersprochen sind.

4.3. IDEEFIX ist auf eigenes Risiko ermächtigt, andere Unternehmen mit der Erbringung von Leistungen aus diesem Vertragsverhältnis zu beauftragen.

5. Extra Bestimmungen bei Warenlieferung

5.1. Gelieferte Waren bleiben bis zur vollständigen Bezahlung im uneingeschränkten Eigentum von IDEEFIX.

5.2. Soferne nicht anders vereinbart, beträgt die Gewährleistungsfrist 6 Monate.

5.3. Gewährleistungspflichtige Mängel werden nach dem Ermessen von IDEEFIX entweder durch Nachbesserung oder Ersatzlieferung behoben. Die Wandlung oder Preisminderung wird einvernehmlich ausgeschlossen. Die Gewährleistung erlischt, wenn Reparaturen oder Änderungen von Dritten vorgenommen wurden.

5.4. Tritt der Vertragspartner aus Gründen, die nicht von IDEEFIX zu verantworten sind, vom Vertrag zurück, so gilt ein Schadenersatz in der Höhe des IDEEFIX nachweisbar entstandenen Aufwandes, zumindest aber von 20 % des Nettoauftragswertes als vereinbart, wobei das richterliche Mäßigungsrecht ausgeschlossen wird.

6. Extra Bestimmungen bei Software

6.1. Mit der Bestellung lizenzierter Software von Dritten, bestätigt der Vertragspartner die Kenntnis des Leistungsumfanges dieser Software-Lizenzbestimmungen.

6.2. Für Software, die als "Public Domain" oder als "Shareware" klassifiziert ist, wird keine wie immer geartete Gewähr übernommen. Die für diese Software vom Autor angegebenen Nutzungsbestimmungen oder allfällige Lizenzregelungen sind zu beachten.

6.3. Bei individuell von IDEEFIX erstellter Software ist der Leistungsumfang durch eine vom Vertragspartner gegengezeichnete Leistungsbeschreibung (Systemanalyse) bestimmt. Die Lieferung umfaßt den auf den bezeichneten Anlagen ausführbaren Programmcode und eine Programmbeschreibung. Die Rechte an den Programmen und der Dokumentation verbleiben bei IDEEFIX.

6.4. IDEEFIX übernimmt keine Gewähr dafür, daß die gelieferte Software allen Anforderungen des Vertragspartners genügt, in der vom Vertragspartner getroffenen Auswahl mit anderen Programmen zusammenarbeitet und daß die Programme ununterbrochen und fehlerfrei laufen oder daß alle Softwarefehler behoben werden können. Die Gewährleistung ist auf reproduzierbare Mängel in der Programmfunktion beschränkt.

6.5. Die Weitergabe von Software an Dritte, auch deren kurzfristige Überlassung, ist in jedem Fall ausgeschlossen.

7. Extra Bestimmungen für Firewalls

7.1. Bei Firewalls, die von IDEEFIX aufgestellt und/oder überprüft wurden, geht IDEEFIX prinzipiell mit größtmöglicher Sorgfalt im Rahmen des jeweiligen Stands der Technik vor. IDEEFIX weist allerdings darauf hin, daß absolute Sicherheit von Firewall-Systemen nicht gewährleistet werden kann. Es wird daher die Haftung von IDEEFIX aus dem Titel der Gewährleistung oder des Schadenersatzes für allfällige Nachteile ausgeschlossen, die dadurch entstehen, daß das beim Vertragspartner installierte Firewall-System umgangen oder außer Funktion gesetzt wird.

7.2. IDEEFIX weist darauf hin, daß Haftung für Anwendungsfehler des Vertragspartners oder seiner Gehilfen und Mitarbeiter ebenso nicht übernommen wird, wie im Falle eigenmächtiger Abänderungen der Software oder Konfiguration ohne Einverständnis von IDEEFIX.

8. Extra Bestimmungen bei Dienstleistungen

8.1. Die Nutzung der IDEEFIX-Dienstleistungen durch Dritte sowie die entgeltliche Weitergabe von IDEEFIX Dienstleistungen an Dritte bedarf der ausdrücklichen, schriftlichen Zustimmung von IDEEFIX.

8.2. IP-Konnektivität zu anderen Netzbetreibern erfolgt nach Maßgabe der Möglichkeiten. Die Benutzung anderer Netze unterliegt den Nutzungsbeschränkungen der jeweiligen Betreiber (Acceptable Use Policy). Ebenso kann es durch Maßnahmen gegen belästigende E-Mails zu Beschränkungen der E-Mail Erreichbarkeit kommen.

8.3. Der Vertragspartner anerkennt die Notwendigkeit der Einhaltung der Standards RFC1009, RFC1122, RFC1123 und RFC1250. Falls durch Nichteinhaltung obiger Standards IDEEFIX oder anderen Netzwerkteilnehmern Schaden erwächst, behält sich IDEEFIX vor, die Konnektivität bis zur Erfüllung der erwähnten Standards einzuschränken und Aufwand, der durch Nichteinhaltung dieser Standards entstanden ist, mit dem zum jeweiligen Zeitpunkt von IDEEFIX üblicherweise verrechneten Stundensatz dem Vertragspartner zu verrechnen.

8.4. Der Vertragspartner anerkennt die Notwendigkeit der Einhaltung der "Netiquette". Sollten aus dem Internet Beschwerden über den Vertragspartner an IDEEFIX herangetragen werden, so ist IDEEFIX im Wiederholungsfalle berechtigt, den Anschluß und das Vertragsverhältnis mit sofortiger Wirkung aufzulösen. Weiters wird die zur Bearbeitung der Beschwerden benötigte Zeit mit dem zum jeweiligen Zeitpunkt von IDEEFIX üblicherweise verrechneten Stundensatz dem Vertragspartner verrechnet.

8.5. Soweit nicht ausdrücklich anders bestimmt, gilt bei Bezug von Netzwerkdiensten oder Value Added Services der Zugang zu diesen Diensten am örtlich nächstliegenden Point of Presence als vereinbart.

8.6. Bei Nutzungsverträgen für Netzdienste gelten diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen soweit, als diese Verträge nicht ausdrücklich andere Bestimmungen vorsehen.

8.7. Der Vertragspartner ist verpflichtet, seine Paßwörter geheimzuhalten. Für Schäden die durch mangelhafte Geheimhaltung der Paßwörter durch den Vertragspartner oder durch Weitergabe an Dritte entstehen, haftet dieser.

8.8. In den angeführten Preisen nicht enthalten sind die Kosten der Nutzung von Übertragungseinrichtungen bis zum ausgewählten Point of Presence, die am Standort des Vertragspartners anfallenden Kosten sowie die Kosten von Ausrüstungen, die zur ausschließlichen Nutzung durch den Vertragspartner am Point of Presence von IDEEFIX beigestellt werden. Ebenfalls nicht enthalten sind die Kosten, die allenfalls von Dritten für die Nutzung von Diensten verrechnet werden, die über den Anschluß am Point of Presence erreicht werden.

8.9. IDEEFIX betreibt die angebotenen Dienste unter dem Gesichtspunkt höchstmöglicher Sorgfalt, Zuverlässigkeit und Verfügbarkeit. IDEEFIX übernimmt jedoch keine Gewähr dafür, daß diese Dienste ohne Unterbrechung zugänglich sind, daß die gewünschten Verbindungen immer hergestellt werden können, oder daß gespeicherte Daten unter allen Gegebenheiten erhalten bleiben.

8.10. IDEEFIX haftet nicht für den Inhalt übermittelter Daten oder für den Inhalt von Daten, die durch Dienste von IDEEFIX zugänglich sind. Der Vertragspartner von IDEEFIX verpflichtet sich, sich bei der Nutzung der von IDEEFIX angebotenen Dienste und Datenleitungen an die österreichischen und internationalen Rechtsvorschriften zu halten. Sofern der Vertragspartner seinerseits Wiederverkäufer ist, wird er diese Verpflichtung seinen Kunden auferlegen und alle zumutbaren Maßnahmen ergreifen, um die gesetzwidrige Verwendung der angebotenen Dienste und Datenleitungen zu unterbinden. IDEEFIX behält sich jedoch vor, den Transport von Daten, oder Dienste, die den österreichischen Gesetzen oder internationalen Verpflichtungen oder den guten Sitten widersprechen, zu unterbinden, verpflichtet sich jedoch nicht dazu.

8.11. Der Vertragspartner von IDEEFIX wird ausdrücklich auf die Vorschriften des Pornographiegesetzes, BGBl. 1950/97 idgF, das Verbotsgesetz vom 8. Mai 1945, StGBl 13 idgF und die einschlägigen Vorschriften des Strafgesetzbuches hingewiesen, wonach die Übermittlung, Verbreitung und Ausstellung bestimmter Inhalte gesetzlichen Beschränkungen unterliegt. Der Vertragspartner verpflichtet sich, diese Rechtsvorschriften zu beachten und gegenüber IDEEFIX die alleinige Verantwortung für die Einhaltung dieser Rechtsvorschriften zu übernehmen. Ebenso verpflichtet sich der Vertragspartner, den Zugang zum Internet Personen unter 18 Jahren nicht, oder nur unter Aufsicht von Erziehungsberechtigten zu gewähren. Der Vertragspartner wird darüber hinaus auf die Bestimmungen des Telekommunikationsgesetzes BGBl 1997 I/100 und die darin festgelegten Pflichten der Inhaber von Endgeräten hingewiesen. Der Vertragspartner verpflichtet sich auch zur Einhaltung der Vorschriften des Telekommunikationsgesetzes und der einschlägigen fernmelderechtlichen Normen, insbesondere der Unterlassung der Verwendung von Telekommunikationsanlagen für anzeigepflichtige Dienste ohne vorherige Anzeige, konzessionspflichtige Dienste oder durch andere Rechtsvorschriften Beschränkungen unterworfenen Nutzungen. Der Vertragspartner verpflichtet sich weiters, IDEEFIX von jedem Schaden frei zu halten, der sonst durch die von ihm in Verkehr gebrachten Daten entsteht, insbesondere durch Privatanklagen wegen übler Nachrede, Beleidigung oder Kreditschädigung (§111, 115, 152 StGB), durch Verfahren nach dem Mediengesetz, dem Urheberrechtsgesetz oder wegen zivilrechtlicher Ehrenbeleidigung und/oder Kreditschädigung (§1330 ABGB).

8.12. Bei sonstigen Dienstleistungen an beigestellter Hardware und Software, wie z.B. Installationen, Funktionserweiterungen u.ä., erbringt IDEEFIX die vereinbarten Leistungen in dem Ausmaß, wie unter den vom Vertragspartner beigestellten, technischen Voraussetzungen möglich ist. IDEEFIX übernimmt keine Gewähr, daß aus den beigestellten Komponenten alle funktionalen Anforderungen des Vertragspartners hergestellt werden können.

8.13. Die Haftung für Folgeschäden und entgangenen Gewinn,sowie der Ersatz von Sachschäden im Sinne des Paragraph 9 Produkthaftungsgesetz ist einvernehmlich ausgeschlossen.

9. Service-Level-Agreements (SLA)

Wer Hosting-Dienstleistungen bei IDEEFIX mietet, kann sich auf die Einhaltung wichtiger Hosting-Kriterien verlassen. Unsere Service Level Agreements garantierten Ihnen u.a. eine Verfügbarkeit von über 99,9%.

9.1 SLA für Webhosting / Domain & Mail

  • Netzwerkverfügbarkeit: 99,8%
  • Hardware-Verfügbarkeit: 99%
  • Hardware-Austausch: 4h werktags / 6h Sonn-und Feiertage
  • Gar. Bandbreite: Gesamtkapazität 100 Mbit/s

9.2 SLA für VMware Cluster-Systeme

Unsere VMware Server laufen in einem VMware Cluster - dh. bei Ausfall eines Host Systems werden die betroffenen VMware Server auf einem anderen Host System im Cluster neu gestartet.

  • Netzwerkverfügbarkeit: 99,8%
  • Hardware-Verfügbarkeit: 99,9%
  • Hardware-Austausch: passiert im laufenden Betrieb im VMware Cluster
  • Gar. Bandbreite: Gesamtkapazität 100 Mbit/s

 Gerichtsstand ist Feldkirch, Austria

Gültig ab Januar 2000

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